Aktuell

Neue Zugangsvoraussetzungen für verschiedene Einrichtungen der ADK GmbH


Testpflicht auch für immunisierte Besucher

Das bedeutet, dass die Besucher in unseren Seniorenzentren sowie diejenigen Besucher, die im Rahmen einer Ausnahmeregelung des Besuchsverbots Patienten im Alb-Donau Klinikum besuchen dürfen, auch dann einen Antigenschnelltest brauchen, wenn sie vollständig geimpft sind. Nicht immunisierte Väter, die zu einem Besuch auf die Wochenstation kommen, benötigen auch weiterhin einen PCR Test.

3G Regel für Ambulanzpatienten

Ab sofort gilt zum Schutz von Personal und Patienten in den Ambulanzen des Alb-Donau Klinikums eine 3G Pflicht für alle geplanten Patientenvorstellungen. Ab dem 8. Dezember wird diese aus baulichen und organisatorischen Gründen auch auf die Urologische Gemeinschafts­praxis und der Radiologische Gemeinschaftspraxis in Ehingen ausgeweitet. Die 3G Pflicht gilt sowohl für die Patienten, als auch deren ggf. notwendige Begleitpersonen (z.B. bei Minderjährigkeit oder Kommunikationsproblemen). Personen, die nicht geimpft (2 Wochen nach Abschluss der Impfserie) oder genesen (positiver PCR Test nicht älter als 6 Monate) sind, benötigen einen Antigen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder einen PCR Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Test muss von einer offiziellen Teststelle bestätigt sein, Selbsttests sind nicht ausreichend.

Die 3G Regel gilt nur für geplante Ambulanzbesuche – Notfallpatienten können auch weiterhin ohne entsprechende Nachweise versorgt werden, werden aber ggf. vor Ort getestet, sofern sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können.

Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen

Da der gelbe Impfausweis in Baden-Württemberg seit 1. Dezember nicht mehr als Nachweis einer vollständigen Impfung zugelassen ist, müssen Patienten und Besucher sowie Kunden der Restaurants, Cafés und Fitnessstudios ihre Impfung mittels eines QR Codes nachweisen. Dies ist möglich über die Corona Warn App oder die CovPass App auf dem Smartphone oder über die ausgedruckten Impfzertifikate. Zudem ist es inzwischen möglich, nach Zahlung einer Gebühr in einer Apotheke einen Nachweis im Scheckkartenformat zu erhalten.

Da bei jedem Patienten der QR Code eingelesen werden muss und parallel die Identität mit Hilfe des Personalausweises bestätigt werden muss, benötigen die Zugangskontrollen mehr Zeit. Bitte halten Sie Ihre Nachweise möglichst bereit und planen Sie ggf. etwas mehr Zeit ein.